1. Teilnehmer
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten mitreisen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich oder per Internet erfolgen. Mit der Bezahlung
des Reisepreises an Gauger Event Limited & Co. KG, Kontonummer 6 56 06
61, Kreissparkasse Schwäbisch Hall, Bankleitzahl 622 500 30, kommt ein
Reisevertrag zustande.
3. Bestätigung
Erst bei der vollständigen Bezahlung kommt ein Reisevertrag zustande.
4. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in
der jeweiligen Reisebeschreibung sowie dem Inhalt der
Reiseunterlagen.
5. Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzreisende/ Umbuchung
a. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende ohne weiteren
Nachweis durch Gauger Event Limited & Co. KG verpflichtet,
folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt
bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises
Danach fallen 80 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
b. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung bei Gauger Event Limited & Co. KG. Der
Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen,
hierbei fällt eine Umbuchungsgebühr von 20 Euro an.
c. Sollte aufgrund Schneemangel oder höherer Gewalt vorhersehbar sein,
dass kein Skibetrieb stattfinden kann, ist der Reisende gegen
Zahlung einer Gebühr von 15 € berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise,
wegen Krankheit oder anderen nicht von Gauger Event Limited & Co. KG zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so bestehen keine Ansprüche
des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
7. Kündigung durch den Reisenden
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so
kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn
Gauger Event Limited & Co. KG eine vom Reisenden bestimmte, angemessene
Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Gauger Event
Limited & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages
durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung
nach den §§ 651e, Abs. 3 und Abs. 4, BGB. Die Vorschrift des § 651j
BGB bleibt hiervon unberührt.
8. Rücktritt und Kündigung durch Gauger Event Limited & Co.
KG
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag ohne Frist zurücktreten
oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Frist kündigen, wenn der Teilnehmer
die Durchführung der Reise trotz Abmahnung stört, durch sein Verhalten
andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem
Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
9. Haftung
Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
unserer Organe, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit wir garantiert haben, und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz
für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen
gehaftet wird.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel,
soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen
in der Reisebeschreibung bezeichnet sind, und auch nicht bei Zusatzprogrammen,
die sich erst im Lauf der Reise ergeben. Für Personen - und Sachschäden,
die sich aus Tätigkeiten rund um das Apres Ski ergeben, haften der Veranstalter
nicht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Benutzung
und die Beförderung mit den Liftanlagen. Wir besorgen lediglich die Skipässe
und händigen diese, ohne jegliche Haftungsübernahme, aus. Für
vor oder während der Reise auftretenden Schneemangel haftet der Veranstalter
nicht. Die markierten und freigegebenen Pisten dürfen nicht verlassen
werden!
Ansonsten erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Gefahr, d.h.
soweit vorstehend nichts Gegenteiliges geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Für Personen - oder Sachschäden, die durch Teilnehmerverhalten aufgrund
von Alkoholkonsum während oder nach dem Skibetrieb verursacht werden,
haftet der Veranstalter nicht.
10. Gewährleistung und Abhilfe
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige,
so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises zu.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung
hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristgerecht nur gegenüber dem Veranstalter unter folgender Anschrift
erfolgen:
Gauger Event Limited & Co. KG, In der Eschenau 1, 74405 Gaildorf.
Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.
12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Teilnehmers aus Anlass der Reise an
Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im
eigenen Namen ausgeschlossen.
13. Pass -, Visa -, Zollbestimmungen
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller der für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.
14. Beförderung
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Für Verlust
oder Vertausch von Gepäckstücken trifft den Veranstalter keine Haftung.
15. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reiserücktrittsversicherung.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
In diesem Fall gelten die Vorschriften laut §§ 305-310, BGB. Dasselbe
gilt für den Reisevertrag. Hier finden die §§ 651a-651m, BGB,
Anwendung.
17. Veranstalter
Gauger Event Limited & Co. KG, In der Eschenau 1, 74405 Gaildorf
18. Rechtswahl, Gerichtsstand
Bei allen in- und ausländischen Veranstaltungen gilt die deutsche Gesetzgebung.
Gerichtsstand ist dabei das Amtsgericht des Veranstalters.
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