Reisebedingungen

1. Teilnehmer
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mitreisen.

2. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich oder per Internet erfolgen. Mit der Bezahlung des Reisepreises an Gauger Event Limited & Co. KG, Kontonummer 6 56 06 61, Kreissparkasse Schwäbisch Hall, Bankleitzahl 622 500 30, kommt ein Reisevertrag zustande.

3. Bestätigung
Erst bei der vollständigen Bezahlung kommt ein Reisevertrag zustande.

4. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in der jeweiligen Reisebeschreibung sowie dem Inhalt der
Reiseunterlagen.

5. Rücktritt des Teilnehmers und Ersatzreisende/ Umbuchung

a. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende ohne weiteren Nachweis durch Gauger Event Limited & Co. KG verpflichtet,
folgende Entschädigungen zu zahlen:
Erfolgt der Rücktritt
bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtpreises
Danach fallen 80 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
b. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Gauger Event Limited & Co. KG. Der
Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, hierbei fällt eine Umbuchungsgebühr von 20 Euro an.
c. Sollte aufgrund Schneemangel oder höherer Gewalt vorhersehbar sein, dass kein Skibetrieb stattfinden kann, ist der Reisende gegen
Zahlung einer Gebühr von 15 € berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder anderen nicht von Gauger Event Limited & Co. KG zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so bestehen keine Ansprüche des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

7. Kündigung durch den Reisenden
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Gauger Event Limited & Co. KG eine vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Gauger Event Limited & Co. KG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den §§ 651e, Abs. 3 und Abs. 4, BGB. Die Vorschrift des § 651j BGB bleibt hiervon unberührt.

8. Rücktritt und Kündigung durch Gauger Event Limited & Co. KG
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag ohne Frist zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag ohne Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

9. Haftung
Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unserer Organe, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind, und auch nicht bei Zusatzprogrammen, die sich erst im Lauf der Reise ergeben. Für Personen - und Sachschäden, die sich aus Tätigkeiten rund um das Apres Ski ergeben, haften der Veranstalter nicht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Benutzung und die Beförderung mit den Liftanlagen. Wir besorgen lediglich die Skipässe und händigen diese, ohne jegliche Haftungsübernahme, aus. Für vor oder während der Reise auftretenden Schneemangel haftet der Veranstalter nicht. Die markierten und freigegebenen Pisten dürfen nicht verlassen werden!
Ansonsten erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Gefahr, d.h. soweit vorstehend nichts Gegenteiliges geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Für Personen - oder Sachschäden, die durch Teilnehmerverhalten aufgrund von Alkoholkonsum während oder nach dem Skibetrieb verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

10. Gewährleistung und Abhilfe
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises zu.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristgerecht nur gegenüber dem Veranstalter unter folgender Anschrift erfolgen:
Gauger Event Limited & Co. KG, In der Eschenau 1, 74405 Gaildorf.
Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte.

12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Teilnehmers aus Anlass der Reise an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen.

13. Pass -, Visa -, Zollbestimmungen
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

14. Beförderung
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken trifft den Veranstalter keine Haftung.

15. Versicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reiserücktrittsversicherung.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. In diesem Fall gelten die Vorschriften laut §§ 305-310, BGB. Dasselbe gilt für den Reisevertrag. Hier finden die §§ 651a-651m, BGB, Anwendung.

17. Veranstalter
Gauger Event Limited & Co. KG, In der Eschenau 1, 74405 Gaildorf

18. Rechtswahl, Gerichtsstand

Bei allen in- und ausländischen Veranstaltungen gilt die deutsche Gesetzgebung. Gerichtsstand ist dabei das Amtsgericht des Veranstalters.